Redaktionell Verantwortlicher
Der Redaktionell Verantwortliche ist die Person, die nach §18 Abs. 2 MStV für journalistisch-redaktionelle Inhalte einer Website verantwortlich benannt werden muss, zusätzlich zu den allgemeinen Angaben nach §5 TMG.
Wer kann das sein?
Häufig ist es dieselbe Person wie der allgemeine Anbieter, zum Beispiel der Blog-Betreiber selbst. Wichtig ist, dass Name und Anschrift dieser Person explizit als “Verantwortlich im Sinne des §18 Abs. 2 MStV” ausgewiesen werden, nicht nur implizit aus der übrigen Anbieterkennzeichnung hervorgehen.
Wann ist diese Angabe nötig?
- Bei Blogs mit aktuellen Themen oder Meinungsbeiträgen
- Bei News- oder Magazin-Websites
- Bei redaktionell kuratierten Angeboten, auch wenn nur ein Teil der Seite journalistisch ist
Nicht nötig ist sie meist bei reinen Produktseiten oder Portfolio-Websites ohne redaktionellen Charakter. Details zur gesetzlichen Grundlage findest du bei MStV §18.
Was, wenn mehrere Personen redaktionell verantwortlich sind?
Dann werden alle relevanten Personen genannt, meist mit einer kurzen Erläuterung, für welchen Bereich jede Person verantwortlich ist.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu redaktionell verantwortlicher
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.