Grundlagen 1 Min. Lesezeit

TMG §5

⚖️
Gesetz Telemediengesetz
📄
Regelt Allgemeine Informationspflichten (Anbieterkennzeichnung)
Sanktion bei Verstoß Abmahnung, Bußgeld möglich
Lesehilfe:

§5 des Telemediengesetzes (TMG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage der Impressumspflicht in Deutschland. Er listet die Mindestangaben auf, die geschäftsmäßige Websites bereithalten müssen.

Was verlangt §5 TMG konkret?

Nummer Inhalt
Nr. 1 Name und Anschrift des Anbieters
Nr. 2 Bei juristischen Personen: Vertretungsberechtigte
Nr. 3 Angaben zur Zulassung bei reglementierten Berufen
Nr. 4 Handelsregister, Vereinsregister oder ähnliche Register mit Nummer
Nr. 5 Aufsichtsbehörde, sofern die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
Nr. 6 Kammerangaben und Berufsordnung bei reglementierten Berufen

Zusätzlich verlangt §5 TMG eine schnell erreichbare, unmittelbar elektronische Kontaktmöglichkeit, also in der Praxis meist eine E-Mail-Adresse.

Für wen gilt §5 TMG?

Für Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien, also Websites, die regelmäßig und mit einer gewissen Nachhaltigkeit Informationen anbieten, unabhängig von Gewinnerzielungsabsicht. Rein private, nicht-kommerzielle Websites sind meist ausgenommen.

Verhältnis zu §18 MStV

Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten kommt zusätzlich §18 des Medienstaatsvertrags ins Spiel, mit der Pflicht zur Nennung eines Redaktionell Verantwortlichen.

⚠️
Achtung. §5 TMG gilt als Marktverhaltensregel; ein Verstoß ist ein klassischer Abmahngrund für Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu tmg §5

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Was regelt §5 TMG konkret?
§5 TMG listet die Mindestangaben auf, die geschäftsmäßige Websites bereithalten müssen: Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit und bei bestimmten Rechtsformen zusätzliche Register- und Aufsichtsangaben.
Gilt §5 TMG für jede Website?
Er gilt für Websites, die geschäftsmäßig, in der Regel mit Gewinnerzielungsabsicht oder auf Dauer angelegt, betrieben werden. Rein private, nicht-kommerzielle Seiten fallen meist nicht darunter.