Grundlagen 1 Min. Lesezeit

MStV §18

⚖️
Gesetz Medienstaatsvertrag (Nachfolger RStV)
📰
Regelt Zusatzangaben bei journalistisch-redaktionellen Inhalten
Wen betrifft es Blogs, News-Seiten, redaktionelle Angebote
Lesehilfe:

§18 des Medienstaatsvertrags (MStV), dem Nachfolger des früheren Rundfunkstaatsvertrags, verlangt zusätzliche Angaben für Anbieter journalistisch-redaktioneller Angebote, ergänzend zu den allgemeinen Pflichten aus §5 TMG.

Was verlangt §18 MStV konkret?

Absatz Inhalt
Abs. 1 Allgemeine Anbieterkennzeichnung, ähnlich §5 TMG
Abs. 2 Nennung eines Redaktionell Verantwortlichen mit Name und Anschrift

Wann greift §18 MStV zusätzlich?

Sobald ein Angebot journalistisch-redaktionelle Inhalte enthält, also Inhalte, die Meinungsbildung beeinflussen können. Dazu zählen Nachrichten, Kommentare, redaktionell kuratierte Beiträge und häufig auch aktuelle Blogbeiträge zu Themen des öffentlichen Interesses.

Betrifft das auch normale Blogs?

Häufig ja, sobald der Blog aktuelle Themen kommentiert oder journalistisch aufbereitet, statt ausschließlich reine Produktbeschreibungen oder persönliche Tagebucheinträge zu veröffentlichen. Im Zweifel ist die zusätzliche Angabe die sicherere Wahl.

Was, wenn diese Angabe fehlt?

Bei einem journalistisch-redaktionellen Angebot ist ein fehlender Redaktionell Verantwortlicher ein eigenständiger Rechtsverstoß, unabhängig davon, ob die übrigen TMG-Pflichtangaben vollständig sind.

💡
Tipp. Bist du unsicher, ob dein Blog als journalistisch-redaktionell gilt, ergänze die Angabe vorsorglich. Der Mehraufwand ist gering, das Risiko ohne Angabe unnötig hoch.
💡
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu mstv §18

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Wann gilt §18 MStV zusätzlich zu §5 TMG?
Sobald ein Angebot journalistisch-redaktionelle Inhalte enthält, also Inhalte, die Meinungsbildung beeinflussen können, wie Nachrichten, Kommentare oder redaktionell kuratierte Beiträge.
Trifft das auch auf einen normalen Blog zu?
Häufig ja, sobald der Blog aktuelle Themen kommentiert oder journalistisch aufbereitet. Dann ist zusätzlich ein Redaktionell Verantwortlicher zu benennen.