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Kleingewerbe

⚖️
Gesetzliche Grundlage §1 bis §3 HGB
🏢
Betrifft Kleinere Einzelunternehmer ohne Registereintrag
Handelsregisternummer nötig? Nein
Lesehilfe:

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der wegen seines geringen Umfangs nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss und deshalb nicht den strengeren Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) unterliegt. Für das Impressum bleibt ein Kleingewerbetreibender rechtlich ein gewöhnlicher Einzelunternehmer.

Kleingewerbe versus Kleinunternehmerregelung

Merkmal Kleingewerbe Kleinunternehmerregelung
Rechtsgebiet Gewerbe- und Handelsrecht Umsatzsteuerrecht (§19 UStG)
Entscheidet über Handelsregisterpflicht Umsatzsteuerbefreiung
Kombinierbar? Ja Beides kann gleichzeitig zutreffen

Die beiden Begriffe werden im Alltag oft vermischt, meinen aber unterschiedliche Dinge. Ein Kleingewerbetreibender kann die Kleinunternehmerregelung nutzen, muss es aber nicht, und umgekehrt.

Was gehört ins Impressum eines Kleingewerbes?

Dieselben Grundangaben wie bei jedem Einzelunternehmer: vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift und eine funktionierende E-Mail-Adresse. Eine Handelsregisternummer entfällt, weil kein Registereintrag besteht.

Wird aus einem Kleingewerbe automatisch ein “richtiges” Unternehmen?

Wächst der Umsatz oder der Geschäftsbetrieb deutlich, kann aus einem Kleingewerbe ein handelsrechtlich vollkaufmännisches Unternehmen werden, das ins Handelsregister eingetragen werden muss. Ab diesem Zeitpunkt ändert sich auch das Impressum: Registergericht und Handelsregisternummer kommen als Pflichtangaben hinzu.

Ein Beispiel

Ein nebenberuflicher Online-Händler meldet ein Kleingewerbe an und verkauft handgefertigten Schmuck über einen eigenen Shop. Sein Impressum enthält Name, Anschrift und E-Mail, ergänzt um einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, weil sein Umsatz unter der aktuellen Grenze liegt. Eine Handelsregisternummer taucht in seinem Impressum zu Recht nicht auf.

Wie melde ich ein Kleingewerbe an?

Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt, meist unkompliziert und gegen eine geringe Gebühr. Nach der Anmeldung erhältst du einen Gewerbeschein, der aber selbst keine Pflichtangabe für dein Impressum ist, anders als deine Anschrift oder dein Name.

Gilt das auch für nebenberufliche Gründer?

Ja, ein Kleingewerbe im Nebenerwerb unterliegt denselben Regeln wie ein Kleingewerbe als Haupttätigkeit. Weder die Nebenberuflichkeit noch der geringe Umfang befreien von den üblichen Impressum-Pflichtangaben. Mehr dazu liest du im Beitrag Nebengewerbe und Impressum.

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Tipp. Bist du unsicher, ob du ein Kleingewerbe oder ein vollkaufmännisches Unternehmen führst, hilft ein Blick in deine Gewerbeanmeldung oder eine kurze Rückfrage beim Gewerbeamt.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu kleingewerbe

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Braucht ein Kleingewerbe eine Handelsregisternummer im Impressum?
Nein, ein Kleingewerbe ist nicht im Handelsregister eingetragen, deshalb entfällt diese Angabe.
Ist Kleingewerbe dasselbe wie Kleinunternehmer?
Nein. Kleingewerbe betrifft das Gewerberecht, Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nach §19 UStG. Beides kann unabhängig voneinander zutreffen.