Praktische Leitfäden, rechtliche Hintergründe und Stolperfallen rund um das Impressum, verständlich erklärt.
Die Geschäftsbezeichnung ist der Name, unter dem ein Unternehmen im Alltag auftritt, zum Beispiel auf einem Ladenschild oder einer Website. Sie ist nicht automatisch dasselbe wie die im Impressum geforderte rechtliche Bezeichnung,…
Artikel lesenEin Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der wegen seines geringen Umfangs nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss und deshalb nicht den strengeren Regeln…
Die ladungsfähige Anschrift ist die tatsächliche, postalisch erreichbare Anschrift, unter der eine Person oder ein Unternehmen im Streitfall auch förmlich zugestellt werden…
Die Geschäftsmäßigkeit einer Website entscheidet darüber, ob überhaupt eine Impressumspflicht nach §5 TMG besteht. Nur Anbieter, die ihre Website geschäftsmäßig betreiben, müssen…
§18 des Medienstaatsvertrags (MStV), dem Nachfolger des früheren Rundfunkstaatsvertrags, verlangt zusätzliche Angaben für Anbieter journalistisch-redaktioneller Angebote, ergänzend zu den allgemeinen Pflichten aus…
Der Redaktionell Verantwortliche ist die Person, die nach §18 Abs. 2 MStV für journalistisch-redaktionelle Inhalte einer Website verantwortlich benannt werden muss, zusätzlich…
Ein Haftungsausschluss im Impressum ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, wird aber auf fast jeder deutschen Website ergänzend zu den Pflichtangaben aufgenommen. Er…
§5 des Telemediengesetzes (TMG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage der Impressumspflicht in Deutschland. Er listet die Mindestangaben auf, die geschäftsmäßige Websites bereithalten…
Die Anbieterkennzeichnung ist der gesetzliche Fachbegriff aus §5 Telemediengesetz (TMG) für das, was im Alltag "Impressum" genannt wird. Sie macht sichtbar, wer…