Anbieterkennzeichnung
Die Anbieterkennzeichnung ist der gesetzliche Fachbegriff aus §5 Telemediengesetz (TMG) für das, was im Alltag “Impressum” genannt wird. Sie macht sichtbar, wer für eine geschäftsmäßige Website inhaltlich und rechtlich verantwortlich ist und wie man diese Person oder dieses Unternehmen erreichen kann.
Wer braucht eine Anbieterkennzeichnung?
Jeder, der eine Website geschäftsmäßig betreibt: regelmäßig, mit einer gewissen Nachhaltigkeit, meist mit Gewinnerzielungsabsicht. Das betrifft Unternehmen, Freiberufler, Vereine und in der Praxis auch die meisten Blogs mit Werbung, Affiliate-Links oder einem Kontaktformular.
Was gehört immer hinein?
| Angabe | Erklärung |
|---|---|
| Name / Firma | Vollständiger Name der verantwortlichen Person oder Firma |
| Ladungsfähige Anschrift | Echte Anschrift, kein Postfach |
| Kontakt | E-Mail für schnelle elektronische Erreichbarkeit |
| Vertretung | Bei Gesellschaften: wer nach außen vertritt |
Je nach Rechtsform kommen weitere Angaben hinzu, etwa ein Handelsregistereintrag oder eine Kammerzugehörigkeit.
Anbieterkennzeichnung versus Datenschutzerklärung
Die beiden werden häufig verwechselt. Die Anbieterkennzeichnung sagt, wer hinter der Website steht. Die Datenschutzerklärung sagt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Jede Website mit Kontaktformular oder Analyse-Tool braucht beides, unabhängig voneinander.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu anbieterkennzeichnung
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.