Vertretungsberechtigter

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Gesetzliche Grundlage §5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, §26 BGB, §35 GmbHG
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Was Personen, die die Organisation vertreten dürfen
Pflichtangabe? Ja, namentlich
Lesehilfe:

Der Vertretungsberechtigte ist die Person, die eine Gesellschaft oder Organisation rechtsverbindlich nach außen vertreten darf. Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Regeln, wer das ist und wie die Person im Impressum genannt werden muss.

Wer ist bei welcher Rechtsform vertretungsberechtigt?

Rechtsform Vertretungsberechtigt
Einzelunternehmer Die Inhaberin oder der Inhaber selbst
GbR Grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam
GmbH / UG Die eingetragenen Geschäftsführer
Verein Der Vorstand nach §26 BGB

Warum ist das im Impressum so wichtig?

Die vertretungsberechtigte Person ist die konkrete natürliche Person, die im Streitfall angesprochen oder verklagt werden kann. Eine anonyme Funktionsbezeichnung wie “die Geschäftsführung” oder “der Vorstand” reicht deshalb nicht; es müssen echte Namen genannt werden.

Was, wenn sich die Vertretung ändert?

Bei einem Wechsel in der Geschäftsführung, im Vorstand oder unter den Gesellschaftern muss das Impressum zeitnah aktualisiert werden. Ein Impressum mit ausgeschiedenen Personen ist fehlerhaft.

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Tipp. Notiere dir einen festen Termin (z. B. nach jeder Gesellschafterversammlung oder Vorstandswahl), um die Vertretungsangaben im Impressum zu prüfen.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu vertretungsberechtigter

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Wer ist bei einer GmbH vertretungsberechtigt?
Die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer. Sie müssen mit vollem Namen im Impressum genannt werden, nicht nur mit der Funktionsbezeichnung.
Wer ist bei einem Verein vertretungsberechtigt?
Der Vorstand nach §26 BGB, mit den Namen der konkreten Vorstandsmitglieder, die laut Satzung zur Vertretung befugt sind.