Vertretungsberechtigter
Der Vertretungsberechtigte ist die Person, die eine Gesellschaft oder Organisation rechtsverbindlich nach außen vertreten darf. Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Regeln, wer das ist und wie die Person im Impressum genannt werden muss.
Wer ist bei welcher Rechtsform vertretungsberechtigt?
| Rechtsform | Vertretungsberechtigt |
|---|---|
| Einzelunternehmer | Die Inhaberin oder der Inhaber selbst |
| GbR | Grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam |
| GmbH / UG | Die eingetragenen Geschäftsführer |
| Verein | Der Vorstand nach §26 BGB |
Warum ist das im Impressum so wichtig?
Die vertretungsberechtigte Person ist die konkrete natürliche Person, die im Streitfall angesprochen oder verklagt werden kann. Eine anonyme Funktionsbezeichnung wie “die Geschäftsführung” oder “der Vorstand” reicht deshalb nicht; es müssen echte Namen genannt werden.
Was, wenn sich die Vertretung ändert?
Bei einem Wechsel in der Geschäftsführung, im Vorstand oder unter den Gesellschaftern muss das Impressum zeitnah aktualisiert werden. Ein Impressum mit ausgeschiedenen Personen ist fehlerhaft.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu vertretungsberechtigter
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.