- Nach einem Vorstandswechsel bleibt das Impressum oft zu lange unverändert.
- Alte Vorstandsnamen müssen sofort entfernt werden.
- Bei einem Sitzwechsel ändert sich meist auch das Registergericht.
Ein Vorstandswechsel gehört bei Vereinen zum normalen Ablauf, und trotzdem wird das Impressum danach häufig zu spät oder gar nicht aktualisiert. Diese Übersicht zeigt, welche Angaben nach einer Mitgliederversammlung als Erstes zu prüfen sind.
Warum das Impressum nach einer Wahl schnell veraltet
Nach der Mitgliederversammlung wird die Änderung meist zügig ins Vereinsregister eingetragen, die Website dagegen oft erst Wochen oder Monate später angepasst. In der Zwischenzeit stehen im Impressum Namen von Personen, die gar nicht mehr im Amt sind. Das ist mehr als ein kosmetischer Fehler, denn §26 BGB verlangt die namentliche Nennung der tatsächlich Vertretungsberechtigten.
Fehler 1: alte Vorstandsnamen bleiben stehen
Der klassische Fall: der neue Vorstand ist gewählt, aber im Impressum stehen weiterhin die Namen der Vorgänger. Wer die Organisation im Streitfall kontaktiert oder verklagt, findet dann falsche Ansprechpartner. Details zur korrekten Nennung liest du beim Vertretungsberechtigten.
Fehler 2: “der Vorstand” ohne Namen
Manche Vereine weichen dem Problem aus, indem sie nur “der Vorstand” schreiben, ohne konkrete Namen. Das ist ebenfalls unzureichend, denn die Vorschrift verlangt echte Personen, keine Funktionsbezeichnung.
Fehler 3: die Vereinsregisternummer wird nicht mitgeprüft
Ändert sich neben dem Vorstand auch der Vereinssitz, etwa durch einen Umzug der Geschäftsstelle in einen anderen Amtsgerichtsbezirk, ändert sich meist auch das zuständige Registergericht. Wird nur der Vorstand aktualisiert und die Registerangabe übersehen, bleibt das Impressum trotzdem fehlerhaft. Mehr dazu findest du beim Vereinsregister.
Betrifft das nur den ersten Vorsitzenden?
Nein. Vertretungsberechtigt können je nach Satzung mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam sein, etwa der erste und der zweite Vorsitzende. Ändert sich einer dieser Posten, muss das Impressum ebenso angepasst werden wie bei einem Wechsel des ersten Vorsitzenden. Maßgeblich ist allein, wer laut Satzung tatsächlich zur Vertretung nach außen befugt ist, unabhängig vom konkreten Titel.
Checkliste nach der Wahl
- Stimmen die im Impressum genannten Vorstandsnamen mit dem aktuell gewählten Vorstand überein?
- Ist die Vereinsregisternummer noch korrekt, oder hat sich das zuständige Registergericht geändert?
- Stimmt die im Impressum genannte Anschrift noch mit dem tatsächlichen Vereinssitz überein?
- Ist eine aktuelle, tatsächlich genutzte E-Mail-Adresse hinterlegt?
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Sportverein wählt auf der Jahreshauptversammlung im März einen neuen ersten Vorsitzenden. Die Änderung wird im April ins Vereinsregister eingetragen, das Impressum der Vereinswebsite bleibt aber bis zum Sommer unverändert, weil niemand konkret dafür zuständig ist. Erst ein Hinweis eines Mitglieds führt zur Korrektur. Eine feste Zuständigkeit für die Website, zum Beispiel beim Schriftführer, hätte diese Lücke vermeiden können.
Praktischer Rat für die Zukunft
Lege innerhalb des Vorstands fest, wer nach jeder Mitgliederversammlung für die Aktualisierung des Impressums zuständig ist, am besten als festen Tagesordnungspunkt direkt nach der Wahl. Mit dem Generator trägst du die neuen Namen in wenigen Minuten ein und erhältst sofort einen aktuellen Text. Das vollständige Muster für diese Rechtsform findest du im Beitrag Impressum für einen Verein.