- Einzelunternehmer nennen im Impressum immer ihren echten Vor- und Nachnamen.
- Eine Handelsregisternummer entfällt fast immer, außer bei eingetragenen Kaufleuten.
- Bei der Kleinunternehmerregelung ersetzt ein kurzer Hinweis die USt-IdNr.
Als Einzelunternehmer ist dein Impressum meist kürzer als das einer GmbH, trotzdem schleichen sich dabei erstaunlich viele Fehler ein. Ein vollständiges Beispiel zeigt, wie ein korrektes Impressum für diese häufigste Rechtsform am Ende aussieht.
Die Pflichtangaben im Überblick
| Angabe | Beispielwert |
|---|---|
| Name | Jonas Nord |
| Geschäftsbezeichnung (optional) | Nordlicht Fotografie |
| Anschrift | Musterstraße 12, 20095 Hamburg |
| kontakt@nordlicht-fotografie.de | |
| Steuerliche Angabe | Hinweis nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) |
Warum der echte Name so wichtig ist
Der häufigste Fehler bei Einzelunternehmern ist ein Fantasiename ohne den echten Namen dahinter. “Nordlicht Fotografie” allein reicht nicht aus, es muss immer erkennbar sein, welche Person hinter dem Angebot steht. Wie du beide Angaben korrekt kombinierst, liest du bei der Geschäftsbezeichnung im Impressum. Dieser Fehler taucht auch in unserer Übersicht der häufigsten Fehler im Impressum ganz oben auf.
Handelsregisternummer: in der Regel nicht nötig
Die meisten Einzelunternehmer sind nicht ins Handelsregister eingetragen, weshalb diese Angabe im Impressum meist komplett entfällt. Nur wer als eingetragener Kaufmann (e.K.) firmiert, ergänzt Registergericht und Handelsregisternummer.
USt-IdNr., Kleinunternehmerregelung oder Steuernummer?
Besitzt du eine USt-IdNr., gehört sie ins Impressum. Fällst du unter die Kleinunternehmerregelung, reicht stattdessen ein kurzer Hinweis nach §19 UStG. Deine Steuernummer gehört in keinem der beiden Fälle ins Impressum.
So sieht das vollständige Impressum zusammengesetzt aus
Zusammengesetzt ergibt sich ein kurzer, aber vollständiger Text: zuerst Name und Geschäftsbezeichnung, gefolgt von der ladungsfähigen Anschrift, der E-Mail-Adresse und dem steuerlichen Hinweis. Bei den meisten Einzelunternehmern kommt am Ende noch ein freiwilliger Haftungsausschluss hinzu.
Was, wenn ich mehrere Standbeine als Einzelunternehmer habe?
Betreibst du zum Beispiel gleichzeitig eine Fotografie-Website und einen kleinen Online-Shop für Zubehör, bleibst du in beiden Fällen dieselbe natürliche Person und damit derselbe Einzelunternehmer. Dein Impressum bleibt inhaltlich weitgehend identisch, ergänzt nur um die jeweils passende Geschäftsbezeichnung und, beim Online-Shop, um den Hinweis zur Verbraucherschlichtung.
Häufige Stolperfallen bei diesem Beispiel
Am häufigsten fehlt entweder der echte Name hinter der Geschäftsbezeichnung, oder die E-Mail-Adresse ist veraltet, weil sie seit einem Anbieterwechsel nicht mehr aktiv ist. Beides lässt sich mit einer kurzen jährlichen Kontrolle vermeiden, ähnlich wie in unserer Übersicht der häufigsten Fehler im Impressum beschrieben.
Nächste Schritte für dein eigenes Impressum
Trage deine eigenen Angaben in den kostenlosen Generator ein und erhalte sofort einen vollständigen Text für deine Rechtsform. Das ausführliche Muster für diese Rechtsform findest du auch im Beitrag Impressum für Einzelunternehmer.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Einzelunternehmer einen Haftungsausschluss angeben?
Nein, ein Haftungsausschluss ist keine gesetzliche Pflicht, wird aber von den meisten Website-Betreibern freiwillig ergänzt, um Verantwortlichkeiten für eigene und fremde Inhalte zu klären.
Was, wenn ich meine Geschäftsbezeichnung später ändere?
Dann aktualisierst du dein Impressum entsprechend. Dein echter Name bleibt unverändert, nur die Geschäftsbezeichnung hinter deinem Namen wird angepasst.
Brauche ich als Einzelunternehmer eine Telefonnummer im Impressum?
Nein, eine Telefonnummer ist keine Pflichtangabe. Pflicht bleibt eine unmittelbare elektronische Kontaktmöglichkeit, in der Praxis meist eine sichtbare E-Mail-Adresse.
Was, wenn ich als Einzelunternehmer ins Ausland umziehe, aber weiter in Deutschland tätig bin?
Dann ändert sich deine Anschrift entsprechend, dein Impressum bleibt aber grundsätzlich nach denselben Regeln aufgebaut. Bei komplexeren Auslandskonstellationen lohnt sich zusätzlich ein Blick in den Beitrag zum Auslandsbezug im Impressum.