Vereinsregister
Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, in das eingetragene Vereine (e.V.) beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Für das Impressum sind Registergericht und Vereinsregisternummer Pflichtangaben.
Muss jeder Verein eingetragen sein?
Nur, wenn er die Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein erlangen möchte, geregelt in §21 BGB. Nicht eingetragene Vereine existieren auch, haben dann aber keine Vereinsregisternummer anzugeben.
Was gehört konkret ins Impressum?
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Vereinsname | “Musterverein e.V.” |
| Registergericht | “Amtsgericht Köln” |
| Vereinsregisternummer | “VR 12345” |
| Vertretungsberechtigter Vorstand | Namen der Vorstandsmitglieder nach §26 BGB |
Details zur namentlichen Vorstandsnennung liest du bei Vertretungsberechtigter, und das vollständige Muster im Beitrag Impressum für einen Verein.
Wo finde ich die Nummer?
Auf dem Registerauszug des zuständigen Amtsgerichts oder in der Vereinssatzung. Fehlt dir der Auszug, kannst du ihn erneut beim Registergericht anfordern.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Sportverein ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer VR 5544 eingetragen. Im Impressum lautet die entsprechende Angabe: “Registergericht: Amtsgericht Köln, Vereinsregisternummer: VR 5544.” Ändert sich später der Vereinssitz durch einen Umzug der Geschäftsstelle, prüft der Verein, ob auch das zuständige Registergericht sich verändert hat.
Was, wenn der Verein nicht eingetragen ist?
Ein nicht eingetragener Verein hat keine Vereinsregisternummer und lässt diese Angabe im Impressum entsprechend weg. Die übrigen Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Kontakt und Vertretung gelten aber unverändert.
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Häufige Fragen zu vereinsregister
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.