- Ein Online-Shop als GmbH braucht sowohl GmbH- als auch Shop-spezifische Angaben.
- Beide Angabengruppen gehören gleichzeitig ins selbe Impressum.
- Der häufigste Fehler: eine der beiden Gruppen wird vergessen.
Betreibst du deinen Online-Shop als GmbH, kombinierst du im Impressum zwei Anforderungen: die Angaben deiner Rechtsform und die zusätzlichen Angaben eines Online-Shops. Ein vollständiges Beispiel zeigt, wie das am Ende aussieht.
Zwei Anforderungen, ein Impressum
Eine GmbH und ein Online-Shop bringen jeweils eigene Pflichtangaben mit. Von der GmbH kommen Handelsregister, Registergericht und die namentliche Geschäftsführung. Vom Online-Shop kommen die USt-IdNr. und ein aktueller Hinweis zur Verbraucherschlichtung. Beide Anforderungen gelten gleichzeitig und ergänzen sich, statt sich zu ersetzen.
Die GmbH-Angaben im Beispiel
| Angabe | Beispielwert |
|---|---|
| Firma | Muster Online GmbH |
| Geschäftsführung | Anna Musterfrau |
| Anschrift | Musterstraße 1, 12345 Musterstadt |
| Registergericht | Amtsgericht München |
| Handelsregisternummer | HRB 123456 |
Die Online-Shop-Angaben im Beispiel
| Angabe | Beispielwert |
|---|---|
| USt-IdNr. | DE123456789 |
| Verbraucherschlichtung | Hinweis nach VSBG, kein Verweis mehr auf die abgeschaltete OS-Plattform |
Wie das vollständige Impressum aussieht
Zusammengesetzt ergibt sich ein Impressum, das zunächst die GmbH als Diensteanbieterin nennt, mit Anschrift, Geschäftsführung, Registergericht und Handelsregisternummer, gefolgt von der USt-IdNr. und dem Hinweis zur Verbraucherschlichtung. Am Ende steht meist noch ein Haftungshinweis zu eigenen und fremden Inhalten. Details zu diesem letzten Abschnitt liest du beim Haftungsausschluss im Impressum.
Der häufigste Fehler bei dieser Kombination
Viele Online-Shop-Betreiber, die als GmbH firmieren, vergessen entweder die Handelsregisterangaben, weil sie sich zu sehr auf die Shop-spezifischen Punkte konzentrieren, oder umgekehrt die USt-IdNr., weil sie diese fälschlich für eine reine GmbH-Angabe halten, die separat woanders steht. Beide Angabengruppen gehören gleichzeitig ins selbe Dokument.
Was, wenn der Firmensitz sich ändert?
Zieht die GmbH in einen anderen Amtsgerichtsbezirk um, ändert sich in der Regel auch das Registergericht, während die Handelsregisternummer meist neu vergeben wird. In diesem Fall reicht es nicht, nur die Anschrift im Impressum anzupassen; auch Registergericht und Nummer müssen aktualisiert werden.
Warum ein Beispiel nie eins zu eins übernommen werden sollte
Die Werte in diesem Beispiel sind frei erfunden und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Übernimm niemals eine fremde Handelsregisternummer oder USt-IdNr. aus einem Muster; trage stattdessen ausschließlich deine eigenen, tatsächlich zutreffenden Angaben ein. Ein Impressum mit falschen, weil kopierten Daten ist ebenso fehlerhaft wie ein Impressum mit fehlenden Angaben.
Zusätzliche Angaben bei mehreren Geschäftsführern
Hat die GmbH mehrere Geschäftsführer, werden alle mit vollem Namen genannt, nicht nur eine Person stellvertretend für die gesamte Geschäftsführung. Das gilt unabhängig davon, ob die Geschäftsführer einzeln oder nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind; im letzteren Fall ergänzt du diese Vertretungsregelung zusätzlich.
So erstellst du dein eigenes Impressum
Wähle im Generator zunächst deine Rechtsform GmbH oder UG, und ergänze anschließend die Online-Shop-spezifischen Felder. Der Generator zeigt dir automatisch beide Gruppen von Angaben gemeinsam an, sodass du keine der beiden Anforderungen aus Versehen vergisst. Die vollständigen Muster für beide Bausteine findest du auch einzeln, im Beitrag für GmbH und UG sowie im Beitrag für einen Online-Shop.
Lohnt sich der Mehraufwand?
Ein vollständiges Impressum für diese Kombination braucht etwas mehr Zeit als ein Impressum für eine einzelne Rechtsform, weil zwei Gruppen von Angaben zusammenkommen. Der zusätzliche Aufwand ist überschaubar, sobald klar ist, welche Angaben zu welcher Anforderung gehören, und er zahlt sich aus: ein vollständiges Impressum schützt dich vor unnötigen Abmahnungen.