- Die OS-Plattform ist seit 20. Juli 2025 nicht mehr erreichbar.
- Ein Link darauf gehört nicht mehr ins Impressum.
- Stattdessen zählt ein aktueller VSBG-Hinweis.
Wenn dein Impressum noch einen Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform enthält, ist es Zeit für ein Update. Diese Plattform gibt es seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr.
Was war die OS-Plattform?
Die von der Europäischen Kommission betriebene OS-Plattform half Verbrauchern und Online-Händlern, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Online-Shops mussten jahrelang einen Link dorthin im Impressum führen.
Warum wurde sie abgeschaltet?
Die EU-Kommission hat entschieden, die Plattform einzustellen, weil sie kaum genutzt wurde. Seit dem 20. Juli 2025 ist sie endgültig offline.
Was bedeutet das konkret für dich?
Entferne jeden Verweis und Link zur OS-Plattform aus deinem Impressum als Online-Shop-Betreiber. Ein toter Link wirkt unprofessionell und signalisiert, dass dein Impressum längere Zeit nicht überprüft wurde.
Was gehört stattdessen hinein?
Ein aktueller Hinweis nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): ob du zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet bist. Bist du das nicht, reicht ein kurzer entsprechender Satz.
Woran du einen veralteten Verweis erkennst
Suche in deinem Impressum gezielt nach Formulierungen wie “ec.europa.eu/consumers/odr”, “OS-Plattform” oder “Online-Streitbeilegung”. Findest du einen dieser Begriffe zusammen mit einem Link, handelt es sich fast immer um den alten Verweis, der ersatzlos entfernt werden sollte.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein kleiner Online-Shop für handgemachte Keramik hatte seit der Gründung im Jahr 2020 einen Link zur OS-Plattform im Impressum stehen, inklusive der damals üblichen Formulierung für Streitfälle. Nach der Abschaltung im Juli 2025 blieb der Link zunächst unverändert stehen, weil niemand im Team die Änderung mitbekommen hatte. Erst ein Hinweis eines Kunden, der den toten Link meldete, führte zur Korrektur: Der alte Link wurde entfernt und durch einen kurzen VSBG-Hinweis ersetzt.
Häufig gestellte Fragen
Drohen mir Konsequenzen für einen alten OS-Link?
Ein einzelner veralteter Link ist meist kein eigenständiger Abmahngrund mehr, sollte aber trotzdem zeitnah entfernt werden, weil er unprofessionell wirkt und im Zweifel Teil einer umfassenderen Abmahnung wegen eines veralteten Impressums sein kann.
Muss ich überhaupt einen VSBG-Hinweis geben, wenn ich nicht teilnehme?
Ja, auch die fehlende Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren solltest du kurz und klar im Impressum benennen, statt den Abschnitt einfach wegzulassen.
Betrifft die Abschaltung auch Websites außerhalb der EU?
Die OS-Plattform war ein EU-Projekt und richtete sich an Verbraucher und Händler innerhalb der EU. Betreibst du deinen Shop aus Deutschland, ist die Änderung für dich in jedem Fall relevant.
Gilt die Änderung auch für Impressum-Texte, die von einem Generator erstellt wurden?
Ja. Auch ein früher mit einem Generator erzeugter Text kann inzwischen veraltet sein, wenn er vor Juli 2025 erstellt und seither nicht mehr aktualisiert wurde. Erzeuge in diesem Fall am besten einfach einen neuen, aktuellen Text.
Jetzt prüfen
Durchsuche dein bestehendes Impressum nach Formulierungen wie “ec.europa.eu/consumers/odr” oder “OS-Plattform” und aktualisiere den Abschnitt. Mit dem Generator ist dein Text sofort auf dem aktuellen Stand.