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Kurz zusammengefasst:

  • Nicht sofort unterschreiben, erst die Abmahnung prüfen.
  • Den Fehler im Impressum umgehend korrigieren.
  • Bei Unsicherheit anwaltlichen Rat einholen.

Eine Abmahnung wegen eines fehlerhaften Impressums ist unangenehm, aber kein Weltuntergang. Wichtig ist, jetzt besonnen und in der richtigen Reihenfolge vorzugehen.

Warum wird gerade das Impressum abgemahnt?

§5 TMG gilt als sogenannte Marktverhaltensregel. Ein Verstoß, etwa eine fehlende Handelsregisternummer oder ein fehlender E-Mail-Kontakt, ist deshalb für Mitbewerber und Verbände leicht angreifbar.

Schritt 1: Nicht sofort unterschreiben

Eine beigefügte Unterlassungserklärung solltest du nicht ungeprüft unterschreiben. Sie kann weiter gehen als nötig und dich langfristig binden.

Schritt 2: Den Fehler identifizieren und beheben

Prüfe, welche konkrete Angabe fehlt oder fehlerhaft ist, und korrigiere dein Impressum umgehend. Nutze dafür gerne unseren Generator, um sicherzugehen, dass alle Pflichtangaben deiner Rechtsform enthalten sind.

Schritt 3: Fristen im Blick behalten

Abmahnungen enthalten meist kurze Fristen. Reagierst du gar nicht, riskierst du eine einstweilige Verfügung mit zusätzlichen Kosten. Reagiere zumindest mit einer kurzen Rückmeldung, dass du die Angelegenheit prüfst.

Schritt 4: Anwaltlichen Rat einholen

Bei einer Abmahnung mit Kostenforderung oder einer weitreichenden Unterlassungserklärung lohnt sich eine kurze anwaltliche Prüfung, bevor du reagierst. Unser Generator ersetzt diese Prüfung im Streitfall nicht.

Vorbeugen ist günstiger als reagieren

Die meisten Abmahnungen entstehen durch vermeidbare Fehler wie fehlende Registerangaben oder veraltete Links. Eine kurze jährliche Kontrolle deines Impressums verhindert die meisten davon.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein kleiner Online-Shop erhält eine Abmahnung, weil im Impressum die Handelsregisternummer fehlt, obwohl der Betreiber als GmbH firmiert. Statt die beigefügte Unterlassungserklärung sofort zu unterschreiben, lässt er sie zunächst von einer Anwältin prüfen. Parallel korrigiert er sein Impressum umgehend über den Generator. Die Anwältin verhandelt die Erklärung leicht nach, bevor er unterschreibt, und die Angelegenheit ist innerhalb der gesetzten Frist erledigt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die geforderten Anwaltskosten der Gegenseite immer zahlen?

Häufig ja, wenn der Abmahngrund berechtigt ist. Ob die Höhe der Forderung angemessen ist, sollte eine eigene anwaltliche Prüfung klären, bevor du zahlst.

Kann ich eine Abmahnung einfach ignorieren?

Davon ist abzuraten. Ignorierst du eine berechtigte Abmahnung, riskierst du eine gerichtliche einstweilige Verfügung, die in der Regel deutlich teurer wird als eine frühzeitige Reaktion.

Woher wissen Abmahner überhaupt von meinem fehlerhaften Impressum?

Häufig durch automatisierte Prüfungen konkurrierender Anbieter oder spezialisierter Verbände, die gezielt Websites einer Branche auf formale Fehler wie ein unvollständiges Impressum durchsuchen. Das betrifft kleine und große Anbieter gleichermaßen.

Kann eine einzelne fehlende Angabe wirklich eine ganze Abmahnung auslösen?

Ja. Da §5 TMG als Marktverhaltensregel gilt, reicht bereits eine einzelne fehlende Pflichtangabe, etwa eine fehlende E-Mail-Adresse, formal als Grund für eine Abmahnung aus.

Verjähren Ansprüche aus einer fehlerhaften Impressum-Angabe irgendwann?

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche verjähren grundsätzlich, die genaue Frist hängt vom Einzelfall ab. Verlass dich darauf aber nicht: Solange der Fehler online sichtbar bleibt, besteht weiterhin ein Abmahnrisiko.

Sollte ich nach einer Abmahnung mein gesamtes Impressum neu prüfen lassen?

Ja, das ist sinnvoll. Häufig hängt ein gemeldeter Fehler mit weiteren, bislang unbemerkten Lücken zusammen, etwa bei veralteten Registerangaben. Eine vollständige Neuprüfung verhindert eine zweite Abmahnung wegen eines anderen Punkts.