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Kurz zusammengefasst:

  • GmbHs brauchen Handelsregister und namentliche Geschäftsführung.
  • Einzelunternehmer brauchen vor allem den echten Namen hinter dem Fantasienamen.
  • Beide Rechtsformen teilen sich Anschrift und E-Mail-Pflicht.

Ein Einzelunternehmer und eine GmbH sind rechtlich grundverschieden, und das zeigt sich direkt im Impressum. Wer den Unterschied kennt, füllt sein Impressum deutlich schneller korrekt aus.

Was beide gemeinsam haben

Name, ladungsfähige Anschrift und eine funktionierende E-Mail-Adresse sind bei beiden Rechtsformen Pflicht. Auch der Haftungsausschluss am Ende ist bei beiden üblich, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Der zentrale Unterschied: das Register

Eine GmbH ist im Handelsregister eingetragen und muss Registergericht und Handelsregisternummer angeben. Ein Einzelunternehmer ist in der Regel nicht eingetragen, diese Angabe entfällt meist komplett.

Vertretung: Geschäftsführer versus die Person selbst

Bei einer GmbH müssen die namentlichen Geschäftsführer genannt werden, wie im Handelsregister eingetragen. Beim Einzelunternehmer ist die vertretungsberechtigte Person schlicht der Inhaber oder die Inhaberin selbst.

Steuerliche Angaben

GmbHs haben fast immer eine USt-IdNr. Einzelunternehmer nutzen häufiger die Kleinunternehmerregelung und weisen im Impressum stattdessen darauf hin.

Und bei einer UG?

Die UG (haftungsbeschränkt) folgt weitgehend den GmbH-Regeln, hat aber eine Besonderheit: die Angabe, ob das Stammkapital vollständig eingezahlt ist. Details dazu im Muster für GmbH und UG.

Haftung als weiterer Unterschied

Neben den Pflichtangaben im Impressum unterscheidet sich auch die Haftung deutlich: Ein Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen, eine GmbH grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Diese Haftungsfrage ist oft der eigentliche Grund für eine spätere Umwandlung, das Impressum folgt dieser Entscheidung nur nach.

Ein Beispiel aus der Praxis

Zwei Gründer starten ihr Unternehmen zunächst als Einzelunternehmen unter dem Namen des Hauptgründers, mit einer einfachen Website und einem kurzen Impressum. Zwei Jahre später gründen sie eine GmbH, um Investoren aufzunehmen und das persönliche Haftungsrisiko zu begrenzen. Das Impressum wird dabei grundlegend erweitert: Statt eines einzelnen Namens stehen nun die Firma, beide Geschäftsführer, Registergericht und Handelsregisternummer im Text. Der alte, kurze Text hätte den neuen Anforderungen nicht mehr genügt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Einzelunternehmer freiwillig eine Handelsregisternummer angeben?

Nur, wenn tatsächlich ein Eintrag als eingetragener Kaufmann (e.K.) vorliegt. Ohne echten Registereintrag darf keine Handelsregisternummer im Impressum stehen.

Was passiert mit dem alten Impressum bei einer Umwandlung in eine GmbH?

Es muss vollständig durch ein neues, an die GmbH angepasstes Impressum ersetzt werden, nicht nur ergänzt. Alle GmbH-spezifischen Pflichtangaben kommen neu hinzu.

Gilt für beide Rechtsformen dieselbe Kleinunternehmerregelung?

Ja, die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG steht grundsätzlich beiden Rechtsformen offen, wird in der Praxis aber deutlich häufiger von Einzelunternehmern genutzt.

Kann ein Einzelunternehmer später in eine bestehende GmbH umgewandelt werden?

Ja, das geschieht meist im Rahmen einer Ausgliederung oder Einbringung des Einzelunternehmens in eine neu gegründete GmbH. Rechtlich handelt es sich um einen vollständigen Wechsel der Rechtsform, mit allen Folgen für das Impressum, nicht um eine bloße Umbenennung.

Gibt es eine Zwischenform zwischen Einzelunternehmer und GmbH?

Die UG (haftungsbeschränkt) wird oft als solche Zwischenform gewählt, weil sie mit wenig Startkapital gegründet werden kann, aber bereits dieselben Impressum-Pflichten wie eine GmbH mit sich bringt, einschließlich Handelsregister und Geschäftsführung.

Unsicher, welche Angaben bei dir zutreffen?

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