Ein fehlerhaftes Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe im deutschen Internetrecht. Die gute Nachricht: die meisten Fehler wiederholen sich, und lassen sich mit etwas Aufmerksamkeit leicht vermeiden.

Fehler 1: Fantasiename statt echtem Namen

Bei Einzelunternehmern fehlt am häufigsten der echte Vor- und Nachname hinter einem Marken- oder Fantasienamen wie “Kreativstudio Mustermann”.

Fehler 2: Postfach statt ladungsfähiger Anschrift

Ein reines Postfach reicht nicht. Es muss eine echte, erreichbare Anschrift sein, an die im Zweifel auch zugestellt werden kann.

Fehler 3: Fehlende Handelsregisterangaben

Bei GmbHs und UGs fehlen Registergericht und Handelsregisternummer erstaunlich oft, besonders bei jungen Gesellschaften kurz nach der Gründung. Lies mehr im Wissensdatenbank-Beitrag zum Handelsregister.

Viele Vorlagen verweisen noch auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform, die am 20. Juli 2025 abgeschaltet wurde. Ein solcher Link ist inzwischen tot und sollte aus dem Impressum entfernt werden.

Fehler 5: “Der Vorstand” ohne Namen

Bei Vereinen wird oft nur “der Vorstand” genannt, ohne die konkreten Namen der vertretungsberechtigten Personen nach §26 BGB.

Fehler 6: Kontaktformular ohne E-Mail

Ein Kontaktformular allein reicht laut Rechtsprechung nicht als unmittelbare elektronische Kontaktmöglichkeit; eine sichtbare E-Mail-Adresse ist erforderlich.

Fehler 7: fehlende USt-IdNr. bei Online-Shops

Wer grenzüberschreitend innerhalb der EU verkauft, aber keine USt-IdNr. im Impressum nennt, obwohl eine beantragt wurde, hinterlässt eine unvollständige Angabe. Prüfe insbesondere nach einer Neubeantragung, ob die Nummer im Impressum tatsächlich ergänzt wurde.

Fehler 8: uneinheitliche Angaben zwischen Impressum und Kontaktseite

Manche Websites führen auf der Kontaktseite eine andere Anschrift oder E-Mail-Adresse als im Impressum. Solche Widersprüche wirken unseriös und werfen die Frage auf, welche Angabe tatsächlich stimmt. Halte beide Seiten konsequent synchron.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Freiberufler betreibt seit Jahren eine einfache Portfolio-Website mit Kontaktformular. Im Impressum stehen sein Name und seine Anschrift, aber keine E-Mail-Adresse, nur das Formular. Nach einer Abmahnung ergänzt er eine sichtbare E-Mail-Adresse direkt im Impressum-Text, zusätzlich zum Formular. Der Fehler wäre mit einer kurzen Selbstprüfung vermeidbar gewesen.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft sollte ich mein Impressum auf Fehler prüfen?

Mindestens einmal im Jahr, zusätzlich immer dann, wenn sich Anschrift, Vertretung, Registerangaben oder deine Rechtsform ändern.

Reicht es, die Fehler nur auf der Startseite zu korrigieren?

Nein. Achte darauf, dass es nur eine zentrale Impressum-Seite gibt, die von überall verlinkt ist, statt mehrerer, möglicherweise unterschiedlicher Versionen auf verschiedenen Unterseiten.

Was ist der schnellste Weg, alle Fehler auf einmal zu beheben?

Erstelle dein Impressum komplett neu mit dem Generator, statt einzelne Angaben in einem alten Text zu suchen und zu korrigieren.

Sind alle diese Fehler gleich schwerwiegend?

Nein. Ein fehlender Name oder eine fehlende Kontaktmöglichkeit wiegen schwerer als ein veralteter Link, weil sie den Kern der Anbieterkennzeichnung betreffen. Trotzdem lohnt es sich, jeden dieser Punkte zu beheben, weil bereits ein einzelner Fehler für eine Abmahnung ausreichen kann.

Prüfe dein Impressum anhand dieser Liste, oder erstelle direkt ein neues, korrektes Impressum mit dem kostenlosen Generator.