Geschäftsbezeichnung im Impressum
Die Geschäftsbezeichnung ist der Name, unter dem ein Unternehmen im Alltag auftritt, zum Beispiel auf einem Ladenschild oder einer Website. Sie ist nicht automatisch dasselbe wie die im Impressum geforderte rechtliche Bezeichnung, und genau darin liegt eine häufige Fehlerquelle.
Geschäftsbezeichnung versus Firma
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Geschäftsbezeichnung | Frei wählbarer Name im geschäftlichen Auftritt, z. B. “Kreativstudio Nord” |
| Firma (im rechtlichen Sinne) | Der im Handelsregister eingetragene Name einer Kapitalgesellschaft |
| Bürgerlicher Name | Vor- und Nachname bei Einzelunternehmern und Freiberuflern |
Warum reicht die Geschäftsbezeichnung im Impressum nicht aus?
§5 TMG verlangt bei Einzelunternehmern und Freiberuflern den echten Vor- und Nachnamen, nicht nur einen Fantasienamen. Eine Website, die nur “Kreativstudio Nord” nennt, ohne die dahinterstehende Person zu benennen, erfüllt die Pflichtangaben nicht.
Wie kombiniere ich beides richtig?
Nenne zuerst deinen echten Namen, und ergänze optional die Geschäftsbezeichnung dahinter, etwa: “Anna Mustermann, handelnd unter Kreativstudio Nord”. So bleibt die gesetzlich verlangte Angabe erhalten, während dein Markenname sichtbar bleibt.
Gilt das auch für Kapitalgesellschaften?
Bei einer GmbH oder UG tritt an die Stelle des bürgerlichen Namens die im Handelsregister eingetragene Firma. Ein zusätzlicher Markenname kann ergänzt werden, ersetzt aber nicht die eingetragene Firma im Impressum.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Einzelunternehmer betreibt seine Website unter dem Namen “Nordlicht Fotografie” und nennt im Impressum zunächst nur diesen Namen. Nach einem Hinweis ergänzt er seinen bürgerlichen Namen: “Jonas Nord, handelnd unter Nordlicht Fotografie”. Erst mit dieser Ergänzung ist sein Impressum vollständig.
Darf ich die Geschäftsbezeichnung auch im Seitentitel groß herausstellen?
Ja, für das Erscheinungsbild deiner Website spielt es keine Rolle, ob dein Markenname oder dein bürgerlicher Name optisch im Vordergrund steht. Entscheidend ist nur, dass im Impressum-Text selbst beide Angaben klar erkennbar zusammen stehen.
Gilt dieselbe Regel auch für einen zweiten, älteren Markennamen?
Ja. Führst du mehrere Geschäftsbezeichnungen parallel, etwa nach einem Rebranding, sollte jede davon mit deinem echten Namen verknüpft im Impressum stehen, wenn sie öffentlich für deine Website genutzt wird.
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Häufige Fragen zu geschäftsbezeichnung im impressum
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.