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Anbieterkennzeichnung

⚖️
Gesetzliche Grundlage §5 TMG
📄
Was Pflichtangaben zum Anbieter einer Website
Verpflichtend? Ja, bei geschäftsmäßigen Websites
Lesehilfe:

Die Anbieterkennzeichnung ist der gesetzliche Fachbegriff aus §5 Telemediengesetz (TMG) für das, was im Alltag “Impressum” genannt wird. Sie macht sichtbar, wer für eine geschäftsmäßige Website inhaltlich und rechtlich verantwortlich ist und wie man diese Person oder dieses Unternehmen erreichen kann.

Wer braucht eine Anbieterkennzeichnung?

Jeder, der eine Website geschäftsmäßig betreibt: regelmäßig, mit einer gewissen Nachhaltigkeit, meist mit Gewinnerzielungsabsicht. Das betrifft Unternehmen, Freiberufler, Vereine und in der Praxis auch die meisten Blogs mit Werbung, Affiliate-Links oder einem Kontaktformular.

Was gehört immer hinein?

Angabe Erklärung
Name / Firma Vollständiger Name der verantwortlichen Person oder Firma
Ladungsfähige Anschrift Echte Anschrift, kein Postfach
Kontakt E-Mail für schnelle elektronische Erreichbarkeit
Vertretung Bei Gesellschaften: wer nach außen vertritt

Je nach Rechtsform kommen weitere Angaben hinzu, etwa ein Handelsregistereintrag oder eine Kammerzugehörigkeit.

Anbieterkennzeichnung versus Datenschutzerklärung

Die beiden werden häufig verwechselt. Die Anbieterkennzeichnung sagt, wer hinter der Website steht. Die Datenschutzerklärung sagt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Jede Website mit Kontaktformular oder Analyse-Tool braucht beides, unabhängig voneinander.

⚠️
Achtung. Eine fehlende oder unvollständige Anbieterkennzeichnung ist ein klassischer Abmahngrund, weil §5 TMG als Marktverhaltensregel gilt.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu anbieterkennzeichnung

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Ist Anbieterkennzeichnung dasselbe wie Impressum?
Im Kern ja. "Anbieterkennzeichnung" ist der gesetzliche Fachbegriff aus §5 TMG, "Impressum" ist die im Alltag gebräuchliche Bezeichnung für dieselben Pflichtangaben.
Welche Angaben gehören immer zur Anbieterkennzeichnung?
Name und Anschrift des Anbieters, Kontaktmöglichkeit mit schneller elektronischer Erreichbarkeit (meist E-Mail), und bei bestimmten Rechtsformen zusätzlich Register- und Vertretungsangaben.