Pflichtangaben Freiberufler
Freiberufler mit einem reglementierten Beruf haben zusätzliche Pflichtangaben im Impressum, geregelt in §5 Abs. 1 Nr. 6 TMG. Diese kommen zu den allgemeinen Angaben aus §5 Abs. 1 Nr. 1 bis 2 TMG hinzu.
Die vollständige Liste
| Angabe | Erklärung |
|---|---|
| Gesetzliche Berufsbezeichnung | z. B. “Rechtsanwalt”, “Steuerberaterin” |
| Staat der Verleihung | Meist die Bundesrepublik Deutschland |
| Zuständige Kammer | z. B. Rechtsanwaltskammer, mit Anschrift oder Link |
| Berufsrechtliche Regelungen | Verweis auf die geltende Berufsordnung mit Fundstelle |
Für welche Berufe gilt das?
Für Berufe mit eigener Kammer und Berufsaufsicht: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftsprüfer und ähnliche. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist dabei die jeweilige Kammer.
Gilt das auch für nicht reglementierte Freiberufler?
Nein. Texter, Berater, Coaches oder Designer ohne reglementierten Berufszugang brauchen nur die allgemeinen Pflichtangaben, keine Kammer- oder Berufsordnungsangaben. Das vollständige Muster findest du im Beitrag Impressum für Freiberufler.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu pflichtangaben freiberufler
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.