Pflichtangaben Freiberufler

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Gesetzliche Grundlage §5 Abs. 1 Nr. 6 TMG
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Betrifft Reglementierte Freiberufler
Extra Angaben Berufsbezeichnung, Kammer, Berufsordnung
Lesehilfe:

Freiberufler mit einem reglementierten Beruf haben zusätzliche Pflichtangaben im Impressum, geregelt in §5 Abs. 1 Nr. 6 TMG. Diese kommen zu den allgemeinen Angaben aus §5 Abs. 1 Nr. 1 bis 2 TMG hinzu.

Die vollständige Liste

Angabe Erklärung
Gesetzliche Berufsbezeichnung z. B. “Rechtsanwalt”, “Steuerberaterin”
Staat der Verleihung Meist die Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer z. B. Rechtsanwaltskammer, mit Anschrift oder Link
Berufsrechtliche Regelungen Verweis auf die geltende Berufsordnung mit Fundstelle

Für welche Berufe gilt das?

Für Berufe mit eigener Kammer und Berufsaufsicht: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftsprüfer und ähnliche. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist dabei die jeweilige Kammer.

Gilt das auch für nicht reglementierte Freiberufler?

Nein. Texter, Berater, Coaches oder Designer ohne reglementierten Berufszugang brauchen nur die allgemeinen Pflichtangaben, keine Kammer- oder Berufsordnungsangaben. Das vollständige Muster findest du im Beitrag Impressum für Freiberufler.

⚠️
Achtung. Übst du deinen Beruf in mehreren Bundesländern oder unter mehreren Kammern aus, gib alle relevanten Kammern an, die zu deiner auf der Website angebotenen Tätigkeit passen.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu pflichtangaben freiberufler

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Gilt das für alle Freiberufler?
Nur für Freiberufler in reglementierten Berufen mit eigener Kammer und Berufsordnung. Nicht reglementierte Freiberufler wie Texter oder Berater brauchen nur die allgemeinen Pflichtangaben.
Was, wenn ich in mehreren Kammern gemeldet bin?
Dann gibst du alle relevanten Kammern und die dazugehörigen Berufsordnungen an, sofern sie für deine auf der Website angebotene Tätigkeit relevant sind.