- Die Rechtsform bestimmt die Pflichtangaben, nicht die Branche.
- Kapitalgesellschaften brauchen ein Handelsregister, Personengesellschaften meist nicht.
- Bei Unsicherheit hilft der Generator mit der passenden Feldauswahl.
Viele Website-Betreiber suchen ein “Impressum für Blogs” oder “Impressum für Online-Shops”. Das ist der falsche Ausgangspunkt: Entscheidend ist nicht die Branche deiner Website, sondern deine Rechtsform.
Warum die Rechtsform zählt, nicht die Branche
§5 TMG knüpft die Pflichtangaben an rechtliche Merkmale: Gibt es einen Handelsregistereintrag? Wer vertritt die Organisation nach außen? Ein Blog und ein Online-Shop, beide als GmbH betrieben, haben deshalb identische Grundangaben.
Die sechs häufigsten Rechtsformen im Überblick
| Rechtsform | Besonderheit |
|---|---|
| Einzelunternehmer | Echter Name statt Fantasiename Pflicht |
| Freiberufler | Kammer und Berufsordnung bei reglementiertem Beruf |
| GbR | Alle Gesellschafter einzeln nennen |
| GmbH / UG | Handelsregister und Geschäftsführung Pflicht |
| Verein | Vereinsregister und Vorstand nach §26 BGB |
| Online-Shop | Zusätzlich USt-IdNr. und VSBG-Hinweis |
Was, wenn ich mehrere Rechtsformen kombiniere?
Betreibst du zum Beispiel einen Online-Shop als GmbH, kombinierst du die Angaben beider Kategorien: Handelsregister der GmbH plus die E-Commerce-spezifischen Angaben eines Shops.
Typische Verwechslungen bei der Rechtsform
Viele Website-Betreiber verwechseln ihre Rechtsform mit ihrer Gewerbeart oder ihrer steuerlichen Einstufung. Ein Kleingewerbetreibender ist rechtlich weiterhin ein Einzelunternehmer, auch wenn im Alltag von “meinem Kleingewerbe” die Rede ist. Auch die Frage, ob jemand als Kleinunternehmer nach §19 UStG gilt, ist eine rein steuerliche Einstufung und hat mit der zivilrechtlichen Rechtsform nichts zu tun. Für das Impressum zählt ausschließlich die zivilrechtliche Form: Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Grafikdesignerin arbeitet zunächst als Einzelunternehmerin und trägt im Impressum ihren vollen Namen, ihre Anschrift und eine E-Mail-Adresse ein. Nach zwei Jahren gründet sie zusammen mit einer Kollegin eine GmbH, um das Haftungsrisiko zu begrenzen. Ab diesem Zeitpunkt reicht das alte Impressum nicht mehr aus: Es fehlen Handelsregisternummer, Registergericht und die namentliche Nennung der Geschäftsführung. Erst mit diesen Ergänzungen entspricht das Impressum wieder der neuen Rechtsform.
Häufig gestellte Fragen
Ändert sich mein Impressum, wenn mein Unternehmen wächst?
Ja. Wechselst du zum Beispiel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH, kommen mit dem Handelsregistereintrag automatisch neue Pflichtangaben hinzu. Prüfe dein Impressum deshalb nach jeder Änderung deiner Rechtsform.
Reicht es, meine Branche statt meiner Rechtsform zu nennen?
Nein. Die Branche spielt für die Pflichtangaben keine Rolle. Entscheidend ist ausschließlich, in welcher Rechtsform du deine Website betreibst.
Was, wenn ich unsicher bin, welche Rechtsform bei mir vorliegt?
Prüfe deinen Gesellschaftsvertrag, deine Gewerbeanmeldung oder deinen Handelsregisterauszug. Im Zweifel hilft ein Blick in die Übersicht nach Rechtsform oder eine Rückfrage beim Steuerberater.
Muss ich mein Impressum ändern, wenn ich zusätzlich eine zweite Rechtsform gründe?
Ja. Betreibst du neben deinem bestehenden Unternehmen zusätzlich eine zweite, rechtlich eigenständige Einheit, etwa eine GbR für ein gemeinsames Projekt, braucht diese Einheit ein eigenes, vollständiges Impressum mit den für sie passenden Pflichtangaben. Ein gemeinsames Impressum für beide reicht nicht aus, sobald sie rechtlich getrennt sind. Betreibst du dagegen mehrere Websites unter derselben Rechtsform, kann dasselbe Impressum grundsätzlich für alle gelten, solange die Angaben überall aktuell und identisch sind.
Unsicher, welche Rechtsform zutrifft?
Sieh dir die vollständige Übersicht nach Rechtsform an, oder starte direkt den Generator, der dich Schritt für Schritt durch die Auswahl führt.