- Ein Nebengewerbe braucht dasselbe vollständige Impressum wie ein Hauptgewerbe.
- Die Kleinunternehmerregelung ist bei geringem Nebenerwerbsumsatz besonders relevant.
- Auch ein Kleingewerbe im Nebenerwerb ist rechtlich ein gewöhnlicher Einzelunternehmer.
Ein Nebengewerbe wird oft klein und unauffällig gestartet, trotzdem gelten für die Website dieselben Impressum-Pflichten wie für ein Hauptgewerbe. Was Gründer im Nebenerwerb dabei besonders im Blick behalten sollten.
Nebengewerbe ist keine eigene Rechtsform
“Nebengewerbe” beschreibt lediglich, dass eine selbstständige Tätigkeit zusätzlich zu einer Haupttätigkeit, meist einer Festanstellung, ausgeübt wird. Rechtlich bist du dabei in der Regel ein gewöhnlicher Einzelunternehmer, oft in Form eines Kleingewerbes. Welche Rechtsform tatsächlich zutrifft, bestimmt wie immer die Rechtsform, nicht der Umstand, dass es sich um einen Nebenerwerb handelt.
Welche Angaben sind im Impressum trotzdem Pflicht?
Dieselben wie bei jedem Einzelunternehmer: dein vollständiger Name, eine ladungsfähige Anschrift und eine funktionierende E-Mail-Adresse. Der Umstand, dass es sich um ein Nebengewerbe mit geringem Umsatz handelt, ändert an diesen Grundangaben nichts.
Muss ich mein Nebengewerbe im Impressum als solches kennzeichnen?
Nein, eine gesonderte Kennzeichnung als “Nebengewerbe” verlangt das Gesetz nicht. Die Pflichtangaben sind identisch mit denen eines hauptberuflich geführten Unternehmens derselben Rechtsform.
Die Kleinunternehmerregelung im Nebenerwerb
Gerade im Nebenerwerb bleibt der Umsatz häufig unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. In diesem Fall reicht im Impressum ein kurzer Hinweis auf die Regelung, anstelle einer USt-IdNr. Die aktuellen Umsatzgrenzen dafür liest du im Beitrag zur Kleinunternehmergrenze 2026.
Wächst der Umsatz: wann ändert sich das Impressum?
Überschreitet dein Nebengewerbe die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung oder wächst so stark, dass eine Eintragung ins Handelsregister nötig wird, ändert sich auch dein Impressum entsprechend: eine USt-IdNr. ersetzt den bisherigen Hinweis, und bei einem Registereintrag kommen Registergericht und Nummer hinzu.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Angestellte verkauft nebenberuflich handgefertigte Kerzen über einen kleinen Online-Shop. Sie meldet ein Kleingewerbe an und trägt in ihr Impressum ihren vollen Namen, ihre Anschrift, eine E-Mail-Adresse und einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ein. Als ihr Umsatz im zweiten Jahr deutlich wächst und die Grenze überschreitet, beantragt sie eine USt-IdNr. und ersetzt den Hinweis im Impressum entsprechend.
Was, wenn mein Arbeitgeber von der Nebentätigkeit nichts wissen soll?
Das Impressum ist davon unabhängig: Sobald deine Website geschäftsmäßig betrieben wird, gelten die Pflichtangaben unabhängig davon, ob dein Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informiert ist. Arbeitsrechtliche Fragen zur Anzeigepflicht einer Nebentätigkeit sind ein eigenes Thema und von den Impressum-Pflichten zu trennen.
Praktischer Rat für den Start
Behandle dein Nebengewerbe von Anfang an mit derselben Sorgfalt wie ein Hauptgewerbe, gerade beim Impressum. Mit dem Generator erstellst du auch für ein kleines Nebengewerbe in wenigen Minuten ein vollständiges, rechtssicheres Impressum.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für ein Nebengewerbe eine separate Website?
Nicht zwingend, aber wenn du eine eigene Website oder einen eigenen Shop betreibst, braucht diese Website ein eigenes, vollständiges Impressum, unabhängig von deiner Haupttätigkeit.
Was, wenn ich mein Nebengewerbe später zum Hauptgewerbe mache?
Rechtlich ändert sich an den Pflichtangaben im Impressum durch diesen Wechsel meist nichts unmittelbar, entscheidend bleiben Umsatz, Registerpflicht und Rechtsform. Prüfe in diesem Moment trotzdem, ob deine bisherigen Angaben noch aktuell sind.