USt-IdNr.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und dient vor allem der Abwicklung von Geschäften innerhalb der EU. Nach §27a UStG hat sie das Format “DE” gefolgt von neun Ziffern.
USt-IdNr. versus Steuernummer
| Merkmal | USt-IdNr. | Steuernummer |
|---|---|---|
| Vergeben von | Bundeszentralamt für Steuern | Zuständiges Finanzamt |
| Verwendung | Grenzüberschreitende EU-Geschäfte | Interne Steuerangelegenheit |
| Format | “DE” + 9 Ziffern | Je nach Bundesland unterschiedlich |
| Pflicht im Impressum? | Ja, falls vorhanden | Nein |
Muss ich sie im Impressum angeben?
Hast du eine USt-IdNr., ist sie Pflichtangabe. Fällst du unter die Kleinunternehmerregelung und hast keine beantragt, weist du stattdessen im Impressum auf diese Regelung hin.
Für Online-Shops besonders relevant
Verkaufst du grenzüberschreitend innerhalb der EU, brauchst du in der Praxis fast immer eine USt-IdNr. Lies dazu auch das Muster für Online-Shops.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Online-Händler verkauft handgefertigte Möbel auch an Kunden in Österreich und den Niederlanden. Weil er regelmäßig grenzüberschreitend liefert, beantragt er beim Bundeszentralamt für Steuern eine USt-IdNr. und trägt sie anschließend im Impressum ein, direkt unter seiner Anschrift. Vorher hatte sein Impressum nur die interne Steuernummer des Finanzamts genannt, was für den innereuropäischen Handel nicht ausreicht.
Wie beantrage ich eine USt-IdNr.?
Die Beantragung erfolgt formlos beim Bundeszentralamt für Steuern, meist online oder gemeinsam mit der steuerlichen Erfassung bei Gründung. Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage bis Wochen, danach kannst du die Nummer sofort in dein Impressum übernehmen.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu ust-idnr.
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.