Elektronische Kontaktmöglichkeit

⚖️
Gesetzliche Grundlage §5 Abs. 1 Nr. 2 TMG
✉️
Formular allein genug? Nein
Pflichtangabe? Ja, meist per E-Mail
Lesehilfe:

Die elektronische Kontaktmöglichkeit ist neben Name und Anschrift eine eigenständige Pflichtangabe nach §5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Sie muss eine schnelle und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen.

Was zählt als unmittelbare elektronische Kontaktmöglichkeit?

Kontaktweg Reicht allein aus?
E-Mail-Adresse Ja
Kontaktformular ohne sichtbare E-Mail-Adresse Nein, laut Rechtsprechung nicht ausreichend
Telefonnummer allein Nein, ergänzend sinnvoll, aber nicht ausreichend
Chat-Widget allein Nein

Warum reicht ein Kontaktformular nicht?

Ein Kontaktformular verzögert die Kommunikation, weil eine Antwort erst formuliert und abgeschickt werden muss, und der Absender im Zweifel nicht einmal eine Kopie seiner eigenen Anfrage hat. Die Rechtsprechung verlangt deshalb eine sichtbare E-Mail-Adresse als unmittelbaren, direkten Kontaktweg, unabhängig von einem zusätzlichen Formular.

Muss ich eine Telefonnummer angeben?

Nein, eine Telefonnummer ist keine Pflichtangabe. Viele Anbieter ergänzen sie dennoch freiwillig, weil sie Vertrauen schafft. Pflicht bleibt in jedem Fall eine funktionierende E-Mail-Adresse. Mehr zu den übrigen Grundangaben findest du bei der Anbieterkennzeichnung.

Gilt das auch für Vereine und Freiberufler?

Ja, die Pflicht zur unmittelbaren elektronischen Kontaktmöglichkeit gilt unabhängig von der Rechtsform, für Einzelunternehmer ebenso wie für Vereine, GbRs, GmbHs und Freiberufler. Es gibt hier keine Ausnahme für bestimmte Rechtsformen.

Was, wenn ich mehrere E-Mail-Adressen nutze?

Gib die Adresse an, die für allgemeine Anfragen tatsächlich regelmäßig geprüft wird. Nutzt du separate Adressen für unterschiedliche Anliegen, etwa Support und Presse, kannst du beide nennen, solange klar ist, wofür jede Adresse gedacht ist.

Was, wenn meine E-Mail-Adresse sich ändert?

Aktualisiere dein Impressum sofort, sobald sich deine geschäftliche E-Mail-Adresse ändert. Eine veraltete, nicht mehr funktionierende Adresse ist genauso ein Mangel wie eine komplett fehlende Angabe.

💡
Tipp. Nutze für dein Impressum eine E-Mail-Adresse, die tatsächlich regelmäßig abgerufen wird, nicht ein selten genutztes Zweitpostfach.
💡
Tipp. Stelle mit dem kostenlosen Generator in wenigen Minuten dein eigenes Impressum zusammen.
Direkt anwenden

Trage das korrekt in dein Impressum ein

Unser Generator erstellt die passenden Angaben automatisch, rechtssicher in 3 Minuten.

Generator starten →
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu elektronische kontaktmöglichkeit

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Reicht ein Kontaktformular ohne sichtbare E-Mail-Adresse?
Nein, laut Rechtsprechung reicht ein Kontaktformular allein nicht aus. Eine sichtbare, funktionierende E-Mail-Adresse ist erforderlich.
Muss ich eine Telefonnummer im Impressum angeben?
Nein, eine Telefonnummer ist keine Pflichtangabe. Pflicht bleibt eine unmittelbare elektronische Kontaktmöglichkeit, meist eine E-Mail-Adresse.