Grundlagen 2 Min. Lesezeit

Geschäftsmäßigkeit einer Website

⚖️
Gesetzliche Grundlage §5 TMG
🔍
Entscheidend für Ob überhaupt eine Impressumspflicht besteht
Gewinnabsicht nötig? Nein
Lesehilfe:

Die Geschäftsmäßigkeit einer Website entscheidet darüber, ob überhaupt eine Impressumspflicht nach §5 TMG besteht. Nur Anbieter, die ihre Website geschäftsmäßig betreiben, müssen die dort geregelten Pflichtangaben bereithalten.

Was bedeutet geschäftsmäßig konkret?

Geschäftsmäßig ist ein Angebot, das regelmäßig und mit einer gewissen Nachhaltigkeit erbracht wird, unabhängig davon, ob damit tatsächlich Gewinn erzielt wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist also keine Voraussetzung; entscheidend ist die dauerhafte, wiederkehrende Ausrichtung des Angebots.

Welche Websites gelten als geschäftsmäßig?

Website-Typ Geschäftsmäßig?
Online-Shop Ja
Unternehmens-Website Ja
Blog mit Werbung oder Affiliate-Links In der Regel ja
Rein privates Fotoalbum ohne kommerziellen Bezug In der Regel nein

Wo verläuft die Grenze zu rein privaten Websites?

Eine rein private Website ohne jeden kommerziellen Bezug, etwa ein persönliches Tagebuch ohne Werbung, Affiliate-Links oder Kontaktformular für geschäftliche Anfragen, fällt meist nicht unter die Impressumspflicht. Sobald jedoch Werbeeinnahmen, ein regelmäßig genutzter Spendenbutton oder ein Shop-Link hinzukommen, kippt die Einordnung in Richtung geschäftsmäßig.

Was, wenn ich mir unsicher bin?

Im Zweifel ist es sicherer, von einer Impressumspflicht auszugehen und die Angaben nach §5 TMG bereitzuhalten. Ein zusätzliches Impressum auf einer eigentlich privaten Seite schadet nicht, während ein fehlendes Impressum bei einer tatsächlich geschäftsmäßigen Website ein Abmahngrund ist. Mehr zu den konkreten Pflichtangaben liest du bei der Anbieterkennzeichnung.

Ändert sich die Einordnung im Laufe der Zeit?

Ja, das ist möglich. Eine anfangs rein private Website kann geschäftsmäßig werden, sobald Werbung oder ein Shop-Bereich hinzukommt. Prüfe die Einordnung deshalb erneut, wenn sich der Charakter deiner Website wesentlich verändert, nicht nur einmalig bei der Erstveröffentlichung.

💡
Tipp. Sobald deine Website Werbung, Affiliate-Links oder einen Shop-Bereich enthält, lohnt sich ein Impressum in jedem Fall, unabhängig von der Größe deines Angebots.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu geschäftsmäßigkeit einer website

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Braucht jede Website ein Impressum?
Nein, nur geschäftsmäßig betriebene Websites. Rein private Websites ohne kommerziellen Bezug sind meist ausgenommen.
Zählt ein Blog mit Affiliate-Links als geschäftsmäßig?
In der Regel ja, sobald regelmäßig Einnahmen über Affiliate-Links oder Werbung erzielt werden, gilt der Blog als geschäftsmäßig im Sinne des TMG.