Steuernummer im Impressum

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Gesetzliche Grundlage §5 TMG (keine Nennung vorgeschrieben)
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Vergeben von Zuständiges Finanzamt
Pflichtangabe? Nein
Lesehilfe:

Die Steuernummer ist die vom zuständigen Finanzamt vergebene Nummer, unter der ein Unternehmen oder eine selbstständige Person steuerlich geführt wird. Anders als die USt-IdNr. ist sie keine Pflichtangabe im Impressum, wird aber trotzdem häufig mit ihr verwechselt.

Steuernummer versus USt-IdNr.

Merkmal Steuernummer USt-IdNr.
Vergeben von Zuständiges Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern
Verwendung Interne Steuerangelegenheiten, Rechnungen Grenzüberschreitende EU-Geschäfte
Pflicht im Impressum? Nein Ja, sofern vorhanden

Warum steht die Steuernummer trotzdem manchmal im Impressum?

Manche Website-Betreiber übernehmen ihre Steuernummer versehentlich aus einer Rechnungsvorlage in ihr Impressum, weil beide Nummern optisch ähnlich wirken. Rechtlich notwendig ist das nicht: §5 TMG verlangt die Steuernummer an keiner Stelle.

Sollte ich die Steuernummer trotzdem angeben?

Notwendig ist es nicht, und aus Datenschutzsicht spricht sogar einiges dagegen, mehr Angaben als gesetzlich gefordert öffentlich zu machen. Wer eine USt-IdNr. besitzt, gibt ohnehin diese an und kann auf die separate Nennung der Steuernummer verzichten.

Was gilt bei der Kleinunternehmerregelung?

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung und hast keine USt-IdNr. beantragt, ersetzt der Hinweis auf §19 UStG die fehlende Nummer. Auch hier ist die Steuernummer keine Alternative.

Was, wenn ich versehentlich meine Steuernummer veröffentlicht habe?

Ein einzelner Fund im Impressum ist meist unproblematisch und führt selten zu einer Abmahnung, da es sich um eine überschüssige, nicht um eine fehlende Angabe handelt. Trotzdem lohnt sich eine Entfernung, sobald du es bemerkst, schon allein aus Datenschutzgründen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Einzelunternehmer übernimmt beim Erstellen seines Impressums versehentlich seine Steuernummer aus einer Rechnungsvorlage, statt seiner USt-IdNr. Ein aufmerksamer Kunde weist ihn darauf hin, dass die angegebene Nummer nicht dem üblichen Format einer USt-IdNr. entspricht. Nach kurzer Prüfung ersetzt er die Steuernummer durch seine tatsächliche USt-IdNr. und entfernt die überflüssige Angabe vollständig.

Gilt das auch für Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung?

Ja, auch Freiberufler erhalten vom Finanzamt eine Steuernummer, die ebenso wenig ins Impressum gehört wie bei Gewerbetreibenden. Relevant für das Impressum bleibt ausschließlich die USt-IdNr., sofern vorhanden.

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Achtung. Verwechsle die Steuernummer nicht mit der USt-IdNr. Nur Letztere gehört, sofern vorhanden, ins Impressum.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu steuernummer im impressum

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Muss ich meine Steuernummer im Impressum angeben?
Nein, die Steuernummer ist keine Pflichtangabe nach §5 TMG. Pflicht ist ausschließlich die USt-IdNr., sofern du eine besitzt.
Was, wenn meine Steuernummer bereits im Impressum steht?
Das ist rechtlich unproblematisch, aber überflüssig. Aus Datenschutzgründen kannst du sie entfernen, ohne dass dadurch eine Pflichtangabe fehlt.