Kleinunternehmerregelung

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Gesetzliche Grundlage §19 UStG
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Grenze 2026 Vorjahr max. 25.000 €, laufendes Jahr max. 100.000 €
Auswirkung Impressum Hinweis statt USt-IdNr. möglich
Lesehilfe:

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Für das Impressum bedeutet das: statt einer USt-IdNr. steht dort ein Hinweis auf diese Regelung.

Wann gilt die Regelung?

Sie gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich eine weitere, höhere Grenze nicht überschreitet. Die genauen Beträge ändern sich gelegentlich; prüfe die aktuell gültigen Grenzen am besten direkt beim Finanzamt oder Steuerberater.

Automatisch oder auf Antrag?

Die Regelung gilt nicht automatisch ab einer bestimmten Unternehmensgröße. Du musst sie bei der steuerlichen Anmeldung deines Unternehmens beim Finanzamt in Anspruch nehmen.

Was schreibe ich konkret ins Impressum?

Einen Satz wie: “Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” Das ersetzt die Angabe einer USt-IdNr., die du in diesem Fall meist nicht hast. Mehr zum Unterschied liest du bei USt-IdNr..

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Tipp. Überschreitest du im laufenden Jahr die Umsatzgrenze, informiere dein Finanzamt zeitnah und passe dein Impressum entsprechend an, sobald du eine USt-IdNr. hast.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu kleinunternehmerregelung

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für mein Impressum?
Statt einer USt-IdNr. gibst du im Impressum an, dass du gemäß §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit bist und deshalb keine Umsatzsteuer ausweist.
Bin ich automatisch Kleinunternehmer?
Nein, du musst die Regelung beim Finanzamt in Anspruch nehmen und die aktuellen Umsatzgrenzen einhalten. Ob sie gilt, hängt von deiner Anmeldung ab, nicht automatisch von der Unternehmensgröße.