Stammkapital-Angabe bei der UG

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Gesetzliche Grundlage §5a GmbHG
🏢
Betrifft Nur die UG (haftungsbeschränkt)
Pflichtangabe? Ja, Status der Einzahlung
Lesehilfe:

Die Stammkapital-Angabe ist eine Besonderheit im Impressum einer UG (haftungsbeschränkt) gegenüber einer “normalen” GmbH. Nach §5a GmbHG muss angegeben werden, ob das Stammkapital der Gesellschaft vollständig eingezahlt ist.

Warum gibt es diese Zusatzangabe nur bei der UG?

Die UG (haftungsbeschränkt) kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden, während eine GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Weil das Stammkapital bei einer UG oft geringer und teils noch nicht vollständig eingezahlt ist, verlangt der Gesetzgeber hier zusätzliche Transparenz gegenüber Geschäftspartnern.

Was schreibe ich konkret ins Impressum?

Situation Formulierung
Stammkapital vollständig eingezahlt Hinweis, dass das Stammkapital vollständig eingezahlt ist
Stammkapital noch nicht vollständig eingezahlt Hinweis, dass das Stammkapital noch nicht vollständig eingezahlt ist

Gilt das auch für eine GmbH?

Nein, bei einer regulären GmbH ist diese Zusatzangabe nicht vorgeschrieben. Sie betrifft ausschließlich die UG (haftungsbeschränkt), als direkte Folge ihres niedrigeren gesetzlichen Mindestkapitals. Das vollständige Muster für diese Rechtsform findest du im Beitrag Impressum für GmbH oder UG.

Wie formuliere ich die Angabe konkret?

Ein üblicher Satz lautet: “Das Stammkapital ist vollständig eingezahlt”, oder, im umgekehrten Fall, ein entsprechender Hinweis auf die noch ausstehende Einzahlung. Der Generator übernimmt eine passende Formulierung automatisch, sobald du bei der Rechtsform UG das entsprechende Feld ausfüllst. So musst du dir die genaue Formulierung nicht selbst ausdenken und übernimmst keine unpassende Vorlage aus einer fremden Quelle.

Was, wenn sich der Status ändert?

Wird das Stammkapital nachträglich vollständig eingezahlt, aktualisierst du die Angabe im Impressum entsprechend. Ein veralteter Hinweis auf ein noch nicht vollständig eingezahltes Stammkapital, obwohl die Einzahlung längst erfolgt ist, ist zwar meist kein eigener Abmahngrund, wirkt aber ungenau.

⚠️
Achtung. Diese Angabe wird in generischen Impressum-Vorlagen für Kapitalgesellschaften häufig übersehen, weil sie speziell nur die UG betrifft.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu stammkapital-angabe bei der ug

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Muss eine GmbH diese Angabe auch machen?
Nein, die Stammkapital-Angabe nach §5a GmbHG betrifft ausschließlich die UG (haftungsbeschränkt), nicht die reguläre GmbH.
Was, wenn das Stammkapital später vollständig eingezahlt wird?
Dann aktualisierst du den Hinweis im Impressum entsprechend, damit er den aktuellen Stand widerspiegelt.