Bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind Handelsregistereintrag, Registergericht und Handelsregisternummer Pflicht. Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH strengeren Angabepflichten als eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen.
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Was ist zwingend erforderlich?
- Die vollständige Firma mit Rechtsformzusatz (z. B. “Muster GmbH” oder “Muster UG (haftungsbeschränkt)”)
- Vor- und Nachname aller vertretungsberechtigten Geschäftsführer
- Die ladungsfähige Anschrift der Gesellschaft
- Das Registergericht (z. B. Amtsgericht München)
- Die Handelsregisternummer (z. B. HRB 123456)
- Die USt-IdNr., sofern vorhanden
- Bei einer UG zusätzlich: Angabe, ob das Stammkapital vollständig eingezahlt ist (§5a GmbHG)
Der häufigste Fehler
Bei einer UG (haftungsbeschränkt) wird die Stammkapital-Angabe schlicht vergessen. Dieser Zusatz ist eine Besonderheit der UG gegenüber der “normalen” GmbH und wird in generischen Vorlagen häufig ausgelassen.
Reicht “die Geschäftsführung” ohne Namen?
Nein. Es müssen die einzelnen vertretungsberechtigten Geschäftsführer namentlich mit Vor- und Nachnamen genannt werden, wie sie im Handelsregister eingetragen sind, nicht nur die Funktionsbezeichnung.