Ein Impressum für einen Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibenden ist formal kurz, aber gerade hier passieren die häufigsten Fehler. Wer als Einzelunternehmer eine Website betreibt, egal ob Blog, Shop oder Portfolio, muss sich zuerst als natürliche Person zu erkennen geben.
Eigenes Impressum erstellen: stelle mit dem kostenlosen Generator in wenigen Minuten dein eigenes Impressum zusammen, basierend auf dem Muster unten.
Was ist zwingend erforderlich?
- Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers, nicht nur ein Fantasiename oder eine Marke
- Eine ladungsfähige Anschrift, kein Postfach
- Eine funktionierende E-Mail-Adresse für unmittelbaren Kontakt
- Eine USt-IdNr., sofern vorhanden, oder ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG
Der häufigste Fehler
Ein Fantasiename wie “Mustermann Webdesign” oder “Kreativstudio” ersetzt niemals den echten Namen der verantwortlichen Person. Beides gehört ins Impressum: der Fantasiename als ergänzende Angabe, der echte Vor- und Nachname als Pflichtangabe. Ebenso häufig: eine Postfachadresse statt einer ladungsfähigen Anschrift, an die tatsächlich zugestellt werden kann.
Kleinunternehmerregelung im Impressum
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, weist du im Impressum darauf hin, statt eine USt-IdNr. anzugeben. Diese Regelung gilt, wenn dein Vorjahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat und dein laufender Umsatz voraussichtlich eine weitere Grenze nicht überschreitet; die genauen Beträge prüfst du am besten aktuell bei deinem Finanzamt.