Kleingewerbe Kostenloses Muster

Impressum für Einzelunternehmer Pflichtangaben & Muster

Für Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende zeigt dieses Muster die Kernangaben: echter Vor- und Nachname, ladungsfähige Anschrift und der richtige Umgang mit der Kleinunternehmerregelung.

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Kein Konto nötig

Ein Impressum für einen Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibenden ist formal kurz, aber gerade hier passieren die häufigsten Fehler. Wer als Einzelunternehmer eine Website betreibt, egal ob Blog, Shop oder Portfolio, muss sich zuerst als natürliche Person zu erkennen geben.

Eigenes Impressum erstellen: stelle mit dem kostenlosen Generator in wenigen Minuten dein eigenes Impressum zusammen, basierend auf dem Muster unten.

Was ist zwingend erforderlich?

  • Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers, nicht nur ein Fantasiename oder eine Marke
  • Eine ladungsfähige Anschrift, kein Postfach
  • Eine funktionierende E-Mail-Adresse für unmittelbaren Kontakt
  • Eine USt-IdNr., sofern vorhanden, oder ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

Der häufigste Fehler

Ein Fantasiename wie “Mustermann Webdesign” oder “Kreativstudio” ersetzt niemals den echten Namen der verantwortlichen Person. Beides gehört ins Impressum: der Fantasiename als ergänzende Angabe, der echte Vor- und Nachname als Pflichtangabe. Ebenso häufig: eine Postfachadresse statt einer ladungsfähigen Anschrift, an die tatsächlich zugestellt werden kann.

Kleinunternehmerregelung im Impressum

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, weist du im Impressum darauf hin, statt eine USt-IdNr. anzugeben. Diese Regelung gilt, wenn dein Vorjahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat und dein laufender Umsatz voraussichtlich eine weitere Grenze nicht überschreitet; die genauen Beträge prüfst du am besten aktuell bei deinem Finanzamt.

💡
Praxis-Tipp. Trage im Generator deinen echten Namen zuerst ein und ergänze den Fantasienamen danach. So entsteht automatisch die richtige Reihenfolge im fertigen Text.

Muster-Impressum für eine für einzelunternehmer

Dies ist ein Muster zur Orientierung und keine Rechtsberatung. Passe die Angaben an deine tatsächliche Situation an und lasse dein Impressum im Zweifel juristisch prüfen.

Diensteanbieter (§5 TMG)

Inhaber: Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Unternehmen führt

Handelsname (falls abweichend): z. B. "Mustermann Webdesign"

Anschrift: Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach

Umsatzsteuer: USt-IdNr., falls vorhanden, oder Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

Kontakt

Telefon: 0XX XXXXXXX
E-Mail: kontakt@meinunternehmen.de

Redaktionell verantwortlich (§18 Abs. 2 MStV)

Sofern journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten werden: Name und Anschrift der verantwortlichen Person, siehe oben.

EU-Streitschlichtung

Die EU-Kommission hatte für Online-Streitigkeiten eine OS-Plattform betrieben; diese wurde zum 20. Juli 2025 abgeschaltet und ist nicht mehr erreichbar. Ein Verweis darauf gehört daher nicht mehr in ein aktuelles Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht dazu besteht.

Haftung für Inhalte

Die Inhalte dieser Seite wurden mit Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir dennoch keine Gewähr. Als Diensteanbieter sind wir gemäß §7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich, jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen.

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Urheberrecht

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur für einzelunternehmer

Die Fragen, die uns zu dieser Rechtsform am häufigsten gestellt werden.

Reicht mein Fantasiename als Firma im Impressum?
Nein. Ein Fantasiename oder eine Marke allein reicht nicht. Du musst zusätzlich deinen echten Vor- und Nachnamen als verantwortliche natürliche Person angeben. Der Fantasiename darf ergänzend genannt werden, ersetzt aber nie deinen Namen.
Darf ich ein Postfach als Anschrift angeben?
Nein, ein reines Postfach reicht nicht. Erforderlich ist eine ladungsfähige Anschrift, also eine Adresse, unter der du tatsächlich erreichbar und im Zweifel auch postalisch zustellbar bist.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Nicht zwingend. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, weist du im Impressum stattdessen auf diesen Umstand hin. Hast du dennoch eine USt-IdNr. beantragt, gibst du sie zusätzlich an.
Über dieses Muster

Ein rechtssicheres Impressum für eine für einzelunternehmer

Was gehört zwingend hinein?

  • Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers
  • Ladungsfähige Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Hinweis auf Kleinunternehmerregelung (falls zutreffend)

Was unterscheidet dieses Muster von einem allgemeinen Beispiel?

Ein Einzelunternehmen hat keine eigene Registerpflicht wie eine GmbH. Der häufigste Fehler ist deshalb nicht eine fehlende Nummer, sondern ein Fantasiename ohne den echten Namen der verantwortlichen Person dahinter.

Bereit für dein eigenes Impressum?

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