Nach Rechtsform 6 Rechtsformen

Impressum-Pflichtangaben, nach Rechtsform erklärt

Ein Einzelunternehmer braucht andere Pflichtangaben als eine GmbH, und ein Verein wieder andere als ein Online-Shop. Wähle deine Rechtsform für die vollständige Liste an Pflichtangaben, häufige Fehler und ein direkt nutzbares Muster.

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Pro Rechtsform findest du die konkreten Pflichtangaben, typische Fehler und ein direkt nutzbares Muster-Impressum.

Kleingewerbe

Impressum Einzelunternehmer

Als Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibender reicht formal ein kurzes Impressum, doch gerade hier fehlt am häufigsten der echte Vor- und Nachname hinter einem Fantasienamen. Wer diesen Punkt und die ladungsfähige Anschrift richtig setzt, ist meist schnell fertig.

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Reglementierter Beruf

Impressum Freiberufler

Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und ähnliche reglementierte Berufe brauchen zusätzlich zu den Standardangaben die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung, die zuständige Kammer und einen Verweis auf die einsehbaren Berufsregeln.

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Personengesellschaft

Impressum GbR

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts reicht der Name der GbR allein nicht aus. Verpflichtend sind alle Gesellschafter mit vollem Namen, plus die Anschrift der Gesellschaft und die Vertretungsregelung.

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Kapitalgesellschaft

Impressum GmbH / UG

Bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind Handelsregistereintrag, Registergericht und Handelsregisternummer Pflicht, ebenso die Geschäftsführung namentlich. Eine UG muss zusätzlich angeben, ob das Stammkapital vollständig eingezahlt ist.

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Eingetragener Verein

Impressum Verein (e.V.)

Ein eingetragener Verein braucht die Vereinsregisternummer mit Registergericht und die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder nach §26 BGB namentlich. Auch gemeinnützige Vereine sind impressumspflichtig, sobald ihre Website geschäftsmäßig betrieben wird.

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E-Commerce

Impressum Online-Shop

Ein Online-Shop braucht zusätzlich zu den Angaben der eigenen Rechtsform eine USt-IdNr. (sofern vorhanden), einen Hinweis zur Verbraucherschlichtung nach VSBG und ausdrücklich keinen Verweis mehr auf die frühere EU-OS-Plattform, die seit Juli 2025 abgeschaltet ist.

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§5 TMG knüpft die Pflichtangaben an deine Rechtsform

Ob deine Website ein Blog, ein Shop oder ein Portfolio ist, spielt für die Pflichtangaben im Impressum keine Rolle. Entscheidend ist, in welcher Rechtsform du deine Website betreibst: als Privatperson, als Personengesellschaft oder als eingetragene Kapitalgesellschaft. Eine GmbH, die einen Blog betreibt, hat dieselben Pflichtangaben wie eine GmbH, die einen Online-Shop betreibt.

  • Register- und Vertretungsangaben hängen von der Rechtsform ab
  • Reglementierte Berufe brauchen zusätzliche Kammerangaben
  • Ein Online-Shop braucht zusätzliche E-Commerce-Angaben, unabhängig von der Branche
  • In wenigen Minuten anpassbar in unserem kostenlosen Generator
Beispiel

Einzelunternehmer vs. GmbH

🧑‍💼 Einzelunternehmer🏢 GmbH
HandelsregisterMeist nicht nötigPflicht
VertretungDie Person selbstGeschäftsführer namentlich
KleinunternehmerregelungHäufig relevantSelten relevant
USt-IdNr.OptionalMeist vorhanden
Stammkapital-AngabeEntfälltNur bei UG

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